Radio und Fernsehen werden digital

Materialien und Informationen zur Fernsehsendung vom 16. April 2004 beim OK-Bremen und OK-Bremerhaven.
(c) Roland Klose & Hajo Kreienhop


Themen:
DVB-T
- Mittlerweile gibt es mehrere DVB-T Empfänger zu kaufen. Und das sogar im Supermarkt. Worauf sollte man achten.
- Wir stellen mehrere Empfänger vor.
- Mobilempfang von DVB-T.
DVB-C
- Wie sieht es beim Empfang im Kabelnetz aus. Brauche ich jetzt auch eine Set-Top-Box?
- Die öffentlich/rechtlichen Sender wollen aus dem Digitalkabel aussteigen. Was nun?
DVB-S
- Ist Satellitenempfang eine Alternative? Wie sieht es beim Empfang von Lokal/Bürgerfunksendern aus?
Allgemein
- Umfrage: was ist eigentlich DVB-T?
- Interview mit Detlef Pagel (technischer Referent der NLM)
- Als Gast: Gerhard Otte (Brema)
- Digitalempfang mit dem Computer. Möglichkeiten mit dem Linux VDR.
- wie sieht so ein DVB-T Sender eigentlich aus der Nähe aus.


Was den momentanen Testbetrieb auf Kanal 23 betrifft, so ist es wohl sogar bis Ganderkesee möglich, das Programm zu empfangen. Wichtig, es wird vertikal polarisiert gesendet.
Bevor die Sendung am 16. April stattfindet gibt es auch jetzt schon Neuerungen bei den Planungen. Interessanterweise soll der Brema-MUX bereits zum Start auf Sendung gehen. Allerdings nur vom Sender Bremen mit 8kW. Lassen wir uns überraschen, was uns das bringt. Hier jetzt der letzte Stand:


Auch die Sendegebiete wurden aktualisiert. Hier ein Plan, der aber nur für den Start am 24. Mai gilt. Ab 8. November geht Steinkimmen mit 100 kW auf Sendung, und dann wird auch Oldenburg vernünftig versorgt sein.



Alle Sender, Alle Kanäle:
 
K22 ARD/buten und binnen, NDR/buten und binnen/Hallo Niedersachsen, arte, Phoenix
ab 24. Mai
  Bremen Walle 32 kW ND, horizontal 8k
Steinkimmen 5 kW ND, horizontal 16-QAM
Schiffdorf 5 kW ND, horizontal Coderate 2/3
K32 ZDF, 3sat/ZDFinfo, KiKa/ZDFdoku, ZDFdigitext
ab 24. Mai
  Bremen Walle 32 kW ND, horizontal 8k
Steinkimmen 5 kW ND, horizontal 16-QAM
Schiffdorf 5 kW ND, horizontal Coderate 2/3
 
K42 RTL, VOX, RTL2, SuperRTL
ab 24. Mai
  Bremen Walle 50 kW ND, horizontal 8k
Steinkimmen 5 kW ND, horizontal 16-QAM
Schiffdorf 5 kW ND, horizontal Coderate 2/3
 
K49 ProSieben, Sat.1, N24, Kabel 1
ab 24. Mai
  Bremen Walle 50 kW ND, horizontal 8k
Steinkimmen 5 kW ND, horizontal 16-QAM
Schiffdorf 5 kW ND, horizontal Coderate 2/3
 
K45 Tele5, Eurosport, Terra Nova (ex ONYX)
ab 01. August NEU
  Bremen Walle 8 kW D, horizontal Coderate 2/3
 
K29 ARD
ab 08. November
  Bremen Walle 32 kW ND, horizontal 8k
Steinkimmen 5 kW ND, horizontal 16-QAM
Schiffdorf 5 kW ND, horizontal Coderate 2/3
 
K55 NDR
ab 08. November
  Steinkimmen 100 kW ND, horizontal Coderate 2/3
Schiffdorf 5 kW D, horizontal Guard-Intervall 1/4
 

Wer übrigens im Bremer Osten wohnt, hat gute Chancen, auch die Hamburger Programme zu empfangen. Hier das Sendegebiet:

Hier sieht es etwas anders aus mit den Programmen. Es geht aber erst im November los: ARD, Phoenix, arte, 1Extra, NDR Hamburg, WDR, MDR, BR, HR, NDR Niedersachsen, NDR Schleswig-Holstein, SAT.1, ProSieben, Kabel 1, N24, RTL, VOX, RTL2, SuperRTL, ZDF, 3sat/ZDF info, KiKa/ZDF doku, ZDFdigitext, 9Live, MTV2POP, HH1.

Was machen Mieter?
Wir gehen jetzt nur von der bisher terrestrischen Einspeisung aus. D.h. wer in seiner Wohnung Kabelanschluß und Zuführung bzw. Wandlung per Satellit hat, ist davon erst mal nicht betroffen.
Wer aber nur seine 5-6 Programme sehen konnte über eine Gemeinschaftsantennenanlage wird zukünftig vor der Wahl stehen. Bei größeren Wohnanlagen kommt eine Wandlung vom DVB-T Signalen nach PAL in Frage. Bei mittleren und kleineren Anlagen ist das eher nicht der Fall. Grund: zum einen aus Kostengründen (jedes Programm, das gewandelt wird, wird etwa 760 Euro netto für die technische Umsetzung kosten), zum anderen ist es aus mietrechtlicher Sicht weniger geeignet: Mit jeder späteren Erweiterung des Programmangebotes müsste kostenintensiv nachgerüstet werden. Solche Investition kann vom Eigentümer des Wohnobjektes nicht auf die Mieter umgelegt werden. Die Nutzung von DVB-T ist grundsätzlich ohne technische Veränderung der vorhandenen Gemeinschaftsantennen-anlagen mittels SetTop-Box beim Mieter möglich. Somit ist eine Erhöhung des Wohnwertes durch eine solche Maßnahme nicht gegeben, eine Umlage der Kosten also nicht möglich. Es ist überdies zu erwarten, dass eine Umrüstung insgesamt betrachtet teurer käme als die Anschaffung von SetTop-Boxen. Dies gibt Mieter weitere Veranlassung, einem Mieterhöhungsbegehren zu widersprechen.
Die analoge Fernsehausstrahlung soll entsprechend der "Initiative Digitaler Rundfunk" (IDR: Beschluss der Bundes-regierung vom August 1998) auf allen drei Verbreitungs-wegen Kabel, Satellit, terrestrisch) spätestens im Jahr 2010 eingestellt und durch digitale Übertragung ersetzt werden. Dann werden ausschließlich digitale Angebote verfügbar sein. Die Endgerätehersteller werden daher mittelfristig konsequenterweise nur noch Geräte mit digitaler Empfangsausstattung produzieren und anbieten.
Die beschriebene Technologie zur Rückwandlung der digitalen DVB-T-Signale in analoges PAL wird mit zu Ende gehender Produktion und auslaufendem Verkauf analog empfangender Endgeräte obsolet und würde sich somit kontraproduktiv auswirken. (Quelle: www.ueberall-tv.de)


Wie sieht es eigentlich mit der Finanzierung der Set-Top-Box für fianziell schwächere Haushalte aus?
Wir haben uns bei den sozialen Diensten der Landkreise im Sendegebiet erkundigt:

Mit der Gebührenfinanzierung ist ein Grundversorgungsauftrag verbunden. Jedoch trat am 1. Juli 2002 der sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag aller Bundesländer in Kraft, in dem es im § 52 a ausdrücklich heißt, dass ARD und ZDF berechtigt sind, "zu angemessenen Bedingungen die analoge terrestrische Versorgung schrittweise einzustellen, um Zug um Zug den Ausbau und die Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungsmöglichkeiten zu ermöglichen". Für finanziell schwächere Haushälte, die von Sozialhilfe leben, wurde festgelegt, dass diese Haushalte ihre Set-Top-Box durch den Staat finanziert bekommen.

Und hier jetzt die Statements der Behörden:

Bremen: (Stand 20.04.04)
Leistungen der Sozialhilfe werden nur auf Antrag beschieden. Zuständig sind die jedem Sozialhilfeempfänger bekannten Sozialzentren in den Stadtteilen.

Niedersächsische Staatskanzlei: (Stand 16.04.04)
wir gehen davon aus, dass für die Anschaffung einer Set-Top-Box in einem von der Umstellung auf DVB-T betroffenen Haushalt dieselben Maßstäbe gelten wie für das Fernsehempfangsgerät, für das diese Set-Top-Box erforderlich ist. Nähere Auskünfte hierzu kann Ihnen die zuständige Sozialverwaltung geben.

Landkreis Oldenburg: (Stand 21.04.04)
eine abschließende Meinungsbildung ist hier noch nicht getroffen. Wir befinden uns in einem Abstimmungsprozess mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe in der Region sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Rechtzeitig bis zum Herbst werden wir aber eine verbindliche Position in dieser Sache entwickeln. Sozialhilfeempfänger/innen werden auch in dieser Sache sich zu gegebener Zeit an die örtlichen Sozialämter in den kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Oldenburg wenden können.

Diepholz: (Stand 16.04.04)
Wir gehen davon aus, dass auch finanziell schwache Haushalte mit einer Parabolantenne ausgestattet sind, so dass der so genannte -sozialhilferechtlich anerkannte - "Informationsbedarf" gedeckt ist. Sollte ein Haushalt ausnahmsweise die Fernsehprogramme ausschließlich mit einer terrestrischen Antenne empfangen, haben Hilfebedürftige einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Menschen, die nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die notwendige Set-Top-Box zu beschaffen, können sich an ihre Gemeinde wenden. Im Landkreis Diepholz leisten die Gemeinden Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes.

Osterholz: (Stand 16.04.04)
Form und Maß der Hilfegewährung richten sich zur Zeit nach den §§ 11 f. BSHG. Der notwendige Lebensunterhalt  umfasst nach § 12 BSHG unter anderem auch die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, worunter "in vertretbarem Umfang" auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben gehören.
Nach der vorliegenden Rechtsprechung besteht kein grundsätzlicher Anspruch darauf, aus Mitteln der Sozialhilfe besondere Empfangswege gefördert zu bekommen, wenn ein Programmempfang beispielsweise mit vorhandenen Mitteln wie Haus- oder Zimmerantennen möglich ist. Deshalb besteht nach meiner Auffassung kein Anspruch auf Bewilligung der Mittel für eine Set-Top-Box, solange noch der (wenn auch eingeschränkte) Empfang von Sendern über diesen Weg möglich ist. Die Grundversorgung ist damit zunächst noch gewährleistet.
Über die Hilfegewährung zur Sicherstellung der Empfangsmöglichkeit nach Einstellung des analogen Sendebetriebes werde ich rechtzeitig entscheiden und den für die Bearbeitung dieser Angelegenheit zuständigen Gemeinden im Landkreis Osterholz zur gegebenen Zeit die erforderlichen Hinweise geben.

Delmenhorst: (Stand 16.04.04)
"Der Sozialhilfeträger ist dazu verpflichtet den Bedarf zur Teilnahme am öffentlichen Leben sicherzustellen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zumindest ein öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm sehen zu können. In Delmenhorst sind die Wohnungen überwiegend mit Kabelanschluss versehen, so dass durch die Einführung des Digitalen Fernsehens keine Beeinträchtigung entsteht. In den Einzelfällen, in denen nach Prüfung ein unabweisbarer Bedarf zur Anschaffung einer Digital-Box besteht, wird dieser Bedarf im Rahmen der Bestimmungen des BSHG frühestens im November durch eine einmalige Beihilfe zu befriedigen sein."

Verden: (Stand 16.04.04)
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, die ab November keine Möglichkeit mehr haben, Programme zu empfangen, haben ab dann einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die genaue Höhe der Beihilfe steht zur Zeit noch nicht fest und richtet sich nach den auf dem Markt dann erhältlichen Geräten. Haushalte, die die Möglichkeit haben per Satellitenempfangsanlage oder per Kabelanschluss zu empfangen, haben keinen Anspruch. Betroffene können sich gerne von den für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in beraten lassen, im übrigen verweise ich auf die Durchwahl 15-439 im Sozialamt. Anträge sollten also ab Oktober 2004 gestellt werden.

Anmerkung: Durchweg positiv überrascht waren wir über die Schnelligkeit, mit der auf unsere Anfrage geantwortet wurde.

Und wer am 8. November 2004 keine Möglichkeit mehr hat TV-Programme zu sehen (also weder Kabel, Satellit noch DVB-T) muß nach Aussage der NDR-Pressestelle TROTZDEM GEZ-Gebühren zahlen, weil er ein Empfangsgerät zur Verfügung hält (Gespräch vom 06.04.04 Hr. Pleßmann vom NDR, Hamburg). Leider war weder jemand von der GEZ noch vom NDR bereit, ein Interview mit uns über das Thema zu führen.
Im Moment werden noch bis zur endgültigen DVB-T Aufschaltung die Sender in Bremerhaven, Bremen und Steinkimmen nachts zwischen 1:00 und 5:00 Uhr abgeschaltet, um die neue Technik einzurichten bzw. zu testen. Das passiert z.Zt. unregelmäßig. D.h. es ist kein Empfang möglich. Eine Kürzung der GEZ-Gebühren wegen Wartungsarbeiten an Sendern ist nach Aussage der NDR-Pressestelle nicht zulässig.

Zugabe:
Informationen zur ersten Ausgabe von Total Digital am 09. Januar 2004

Bezugsquelle für DVB Empfänger:
Thiecom, Versand, Laden: Bremen-Nord (DVB)
Conrad, Versand, Laden: Bremen City (DVB)
Reichelt, Versand, Sande (DVB)

Dokumente (rechte Maustaste: speichern unter.... bzw. öffnen mit)
PDF: DVB-T Grundlagen (NLM)
PDF: Projektplan vom 30.10.03 (NLM)
PDF: Projektplan vom 30.01.04 (NLM)
PDF: Sendeleistungen (NLM)
PDF: Vereinbarung zum Umstieg (NLM/Brema)

Informationen im Internet:
Bremische Landesmedienanstalt
Niedersächsische Landesmedienanstalt

DVB-T: DVB-T Nord
DVB-T: Das Überall-TV

DVB-S: Frequenzlisten (Lyngsat)
DVB-S: Frequenzlisten (DX-Andy)
DVB-S: Einrichtungshilfen
DVB-S: Rund ums Satellitenfernsehen

Text: Roland Klose


Infos zur Sendung:

Sendetermin: 16.04.2004 19:00 Uhr, ca. 120 Minuten, OK-Bremen/Umland TV, OK-Bremerhaven/WSM TV

Kontakt während der Live-Sendung:
Tel: 0421-350 xx xx
ICQ: 265329555
AIM: rklfritzbox

Sendeverantwortung: Hajo Kreienhop
Moderation: Roland Klose, Hajo Kreienhop
Kommunikator: Michael Müller
Schnitt: Horst Schnödermann
Ton: Jürgen Walkau
Aufnahmeleitung, Kamera: Thomas Grimsehl
Kamera: Thorsten Konkel, Olaf Finke
MAZ-Schnitt: Roland Klose, Michael Müller
MAZ: Ralf Horst
Computer: Dennis Pumm

Redaktion: Roland Klose

Kontakt:
Hajo Kreienhop Tel: 0421-72676
Roland Klose FAX: 04433-918183

Änderungsdienst:
09.02.04: Seitenerstellung
08.03.04: Projektplan erneuert, SAT-Links ergänzt
17.03.04: Projektplan eingefügt, Neue Sendegebietsübersichten, Sendeleistungen
18.03.04: Programme hinzugefügt
16.04.04: Seite aktualisiert
26.04.04: Statements vom Lkr. Oldenburg, Stadt Bremen hinzugefügt
25.05.04: Programme für Kanal 45 hinzugefügt (Quelle: brema)